Vorsorgeuntersuchungen
In Deutschland haben Kinder bis zur Vollendung ihres 15. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt 10 Vorsorgeuntersuchungen. Die meisten Krankenkassen erstatten darüberhinaus auch noch 3 weitere Vorsorgeuntersuchungen: U 10 ( 7. bis 8. Lebensjahr), U11 ( 8. bis 9. lebensjahr) und die Jugendgesundheitsuntersuchung J2 ( 18. Lebensjahr). Krankheiten oder Störungen, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden, können dadurch frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden vom Gesetzgeber übernommen.
Wir führen alle Vorsorgeuntersuchungen von U2 bis U 11(U1 findet i. d. Regel noch in der Klinik statt) sowie die Jugendgesundheitsberatung J1 (von 12-14 Jahren) und J2 durch. Da diese Untersuchungen sehr umfangreich sind, bitten wir um gesonderte Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie zu jeder Vorsorgeuntersuchung das Vorsorgeheft mit. Zur U8 und U9 bitten wir vom Kind gefertigte Bilder mitzubringen.
Weiterhin erhalten Sie vor einigen Vorsorgeuntersuchungen ( U8, U9, J1) Fragebögen für Eltern, für Ihr Kind oder ggf. auch für die KITA. Es wäre sehr im Interesse Ihres Kindes, wenn Sie diese dann ausgefüllt zum Vorsorgetermin mitbringen könnten. Diese Fragebögen dienen dazu, möglichst viele Aspekte der Entwicklung Ihres Kindes zu erfragen und so gezielt und sicher eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen.
Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie uns unbedingt benachrichtigen.